Über das Werk
Oper von Paul Dessau nach einem Libretto von Bertolt Brecht, das auf dessen Hörspiel „Das Verhör des Lukullus“ (1939/40) zurückgeht. Dessau komponierte das Werk 1949/50 in enger Zusammenarbeit mit Brecht; eine geschlossene Voraufführung fand am 17. März 1951 an der Deutschen Staatsoper Berlin statt, nach Überarbeitung folgte am 12. Oktober 1951 die reguläre Erstaufführung unter dem heutigen Titel.
Handlung
Der römische Feldherr Lukullus wird nach seinem Tod im Totenreich vor Gericht gestellt. Opfer seiner Eroberungskriege – ein besiegter König, ein Sklave, eine Fischersfrau – treten als Zeugen auf und schildern, was seine Feldzüge sie gekostet haben. Am Ende urteilen die Schöffen des Totenreichs über ihn.
Kulturelle Bedeutung
Die Uraufführung löste 1951 eine der schärfsten Kunstdebatten der frühen DDR aus: Das SED-Zentralkomitee verurteilte Dessaus Musik als „Formalismus“, woraufhin Brecht und Dessau das Werk überarbeiteten. Nach der Wiederaufnahme wurde „Die Verurteilung des Lukullus“ zu Dessaus meistgespielter Oper.