Über das Werk
Dürrenmatt schrieb den Stoff zunächst 1955 als Hörspiel im Auftrag des Bayerischen Rundfunks; die Erstsendung erfolgte am 17. Januar 1956 durch den NDR Hamburg unter der Regie von Gustav Burmester. Im selben Jahr erschien die gleichnamige Erzählung. Für die Bühne bearbeitete Dürrenmatt den Stoff erst 1979 zur Komödie und inszenierte die Uraufführung am 13. September 1979 in Wilhelmsbad bei Hanau selbst.
Handlung
Der Handlungsreisende Alfredo Traps erleidet mit dem Wagen eine Panne und bittet in einem Dorf um Nachtquartier. Ein pensionierter Richter nimmt ihn auf – unter der Bedingung, dass die Tischrunde ehemaliger Juristen zum Zeitvertreib ein Gerichtsspiel veranstaltet, in dem Traps als Angeklagter auftritt. Je selbstgefälliger dieser von seiner Karriere erzählt, desto mehr entlarven Staatsanwalt und Verteidiger darin verborgene Schuld, bis Traps sich am Ende der Bühnenfassung selbst das Urteil vollstreckt.
Kulturelle Bedeutung
Das Hörspiel wurde mit dem Hörspielpreis der Kriegsblinden ausgezeichnet und zählt bis heute zu Dürrenmatts meistgelesenen Texten; die Bühnenfassung übernahm das tragische Ende der Erzählung anstelle des offeneren Schlusses von Hörspiel und Fernsehspiel.