Alte Oper Frankfurt
CONCERT

Alte Oper Frankfurt

Die Alte Oper Frankfurt am Opernplatz, ursprünglich eröffnet am 20. Oktober 1880 mit Mozarts „Don Giovanni" und wiedereröffnet am 28. August 1981 nach umfassendem Wiederaufbau, ist heute eines der bedeutendsten Konzert- und Kongresshäuser Deutschlands. Das von Frankfurter Bürgern und Unternehmern finanzierte Original wurde von Berliner Architekten Richard Lucae und Albrecht Becker im Stil der italienischen Hochrenaissance entworfen — Kaiser Wilhelm I. soll bei der Einweihung gemurmelt haben: „Das könnte ich mir in Berlin nicht leisten." Der prächtige Sandsteinbau mit seinem dreiteiligen Triumphbogen-Mittelrisalit und der Pegasus-Quadriga auf dem Dach zählte zu den schönsten Opernhäusern des Kaiserreichs. Im März 1944 wurde die Oper bei einem alliierten Bombenangriff schwer beschädigt; nur die Außenmauern und Teile der Foyers überstanden den Krieg. Über drei Jahrzehnte lang stand die Ruine, in Frankfurt liebevoll „Deutschlands schönste Ruine" genannt, am Opernplatz — ihr Wiederaufbau war jahrzehntelang umstritten zwischen Befürwortern moderner Stadtplanung und Bewahrern historischer Substanz. Erst ab 1976 begann unter Architekt Konrad Bingenheimer der Wiederaufbau als Konzerthaus statt Oper: Das benachbarte neue Opernhaus (Oper Frankfurt) hatte 1951 die Operfunktion übernommen. Heute beherbergt die Alte Oper drei Hauptsäle: den Großen Saal mit 2.450 Plätzen für Symphoniekonzerte, den Mozart-Saal mit 720 Plätzen für Kammermusik und Liederabende und das Hindemith-Foyer für kleinere Veranstaltungen. Das Programm reicht von der Saison der Frankfurter hr-Sinfonieorchester über internationale Gastorchester (Berliner Philharmoniker, Wiener Philharmoniker) bis zu Jazz, Weltmusik und dem renommierten „Pro Arte"-Kammermusikzyklus.

Schon gewusst?

Die Alte Oper wurde 1880 nicht vom Staat finanziert, sondern von Frankfurter Bürgern und Bankiers — eine bürgerliche Tradition, an die Frankfurt mit dem Wiederaufbau ab 1976 bewusst anknüpfte: 35 Millionen Mark kamen aus Spenden der Bürgerschaft.